Wissen Verantwortung verstehen
Was bedeutet es eigentlich, wenn heißt „der Eigentümer ist in der Pflicht“? Ein kompakter Überblick über die Grundlagen der Räum- und Streupflicht – und warum ein professioneller Partner eine der sinnvollsten Entscheidungen des Winters ist.
Im Winter dürfen Gehwege und andere Verkehrsflächen nicht zur Gefahr werden. Grundstückseigentümer müssen deshalb veranlassen, dass Schnee geräumt und bei Glätte gestreut wird. Diese Pflicht kann auch auf Mieter oder beauftragte Dienstleister übertragen werden – die Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bleibt jedoch beim Eigentümer: Er muss sicherstellen, dass die Aufgabe tatsächlich erledigt wird.
Unfall Folge: Ein Passant rutscht und verletzt sich – dann kann der Eigentümer haften: für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Hinzu kommen mögliche Bußgelder der Gemeinde und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen bei Fahrlässigkeit. Auch versicherungsrechtlich kann eine Pflichtverletzung nachteilig sein.
Räumen und Streuen gehören zusammen. Muss es frieren, ist oft nicht der Schnee, sondern das unsichtbare Eis die Gefahr. Deshalb verlangt die Verkehrssicherungspflicht in der Regel beides: Schnee beseitigen und bei Glätte abstumpfendes oder auftauendes Streugut einsetzen.
Die Räumpflicht darf auf einen Dienstleister übertragen werden – der Eigentümer bleibt aber in der Verantwortung, die Aufgabe zuverlässig zu organisieren. Genau dabei hilft Winterdienst Nord:
So bleiben Ihre Flächen verkehrssicher, Ihre Räumpflicht ist gedeckt und Sie sparen sich selbst das frühe Schaufeln in der Kälte.